Bestattungsverfügung
Bestattungsverfügung
Die Last der Entscheidungen nehmen
Schon zu Lebzeiten hatte die Kundin des St. Kamillus Kolumbariums festgelegt, was ihr wichtig war. „Wenn ich eines Tages sterbe, sollt ihr die Beerdigung so gestalten, wie ich es mir immer vorgestellt habe. Der Gedanke daran freut mich und ich danke euch schon heute dafür.“ Schon vor drei Jahren hatte die 70-Jährige nicht nur ihre Grabstätte gekauft, sondern auch exakt festgehalten, wie die Bestattungsfeier in der Grabeskirche abzulaufen habe. Als sie die Bestattungsverfügung ihren Angehörigen übergab, war das damals für diese ein kleiner Schock. Beim Tod der Kundin erwies es sich aber als Segen für die gesamte Familie.
„Wenn ein geliebter Mensch stirbt, brauchen wir eigentlich Ruhe, um Abschied zu nehmen und den Schmerz der Trennung zu verarbeiten“, weiß Sandra Schönenborn, Managerin des St. Kamillus Kolumbariums, aus vielen Gesprächen mit ihren Kundinnen und Kunden zu berichten. „Stattdessen müssen wir uns dann um so viele Dinge kümmern, so vieles entscheiden, dass uns die Situation doppelt überfordert.“ Immer mehr Menschen regeln deshalb schon zu Lebzeiten, wie ihre Beisetzung ablaufen soll. Sie wollen es ihren Hinterbliebenen leichter machen, alle so umzusetzen, wie sie es sich wünschen und die schwere Pflicht so gut wie möglich zu meistern.
Wer ist für die Beisetzung verantwortlich?
Per Gesetz sind die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen verpflichtet, sich um die Organisation der Beerdigung zu kümmern. Als erstes obliegt die sogenannte Totenfürsorgepflicht dem Ehepartner, danach den Eltern oder Kindern und danach den Geschwistern. Es sei denn, man legt in einer Bestattungsverfügung auch fest, wer sich um die Einhaltung der Wünsche kümmern soll. Das muss nicht zwingend ein Familienmitglied sein, sondern kann auch eine enge Freundin oder der Lebenspartner sein. Meist sprechen die Menschen zu Lebzeiten mit diesem Ausgewählten ab, wie sie sich ihre Beisetzung vorstellen. Und genauso oft ist dieser Prozess des gemeinsamen Besprechens im Nachhinein eine äußerst tröstliche Erinnerung.
Typische Regelungen
Typischerweise legen die Menschen in einer Beisetzungsverfügung fest:
- Die Art der Bestattung (Erd-, See- oder Feuerbestattung)
- Den Ort der Bestattung wie Friedhof oder Grabeskirche
- Ihr präferiertes Bestattungsunternehmen
- Wo das Geld zur Deckung der Beerdigungskosten ist oder wer es verwaltet
Hinzu kommen persönliche Vorlieben, mit denen der vorerst letzte Tag im Kreis der Lieben nach den eigenen Wünschen gestaltet werden kann:
- Sarg-Art / Urnen-Art (bis hin zur bereits gestalteten Urne)
- Grabbeigaben wie persönliche Botschaften
- Kleidung des/der Verstorbenen
- Gewünschte Kleidung der Trauergäste (wird oft gemacht, wenn nicht Schwarz gewünscht ist)
- Gottesdienst oder freie Trauerrede
- Pastor:in, Pfarrer:in; Priester:in oder freie:r Trauerredner:in mit den entsprechenden Kontaktdaten
- Stichworte für die Trauerrede
- Blumendekoration
- Gewünschter Empfänger von Spenden anstelle von Blumengestecken
- Musik während der Beisetzung und beim Beerdigungskaffee
- Bewirtung der Gäste
- Ort für den Beerdigungskaffee
- Gästeliste (oft direkt mit Adressen)
- Foto des / der Verstorbenen für die Beisetzungsdeko oder / und die Traueranzeige
- Traueranzeige (in Medien und Karten)
- Dankeskarten
Eine sehr besondere Art des Abschiednehmens ist ein letzter Brief des oder der dann Verstorbenen an die Trauergäste, der von einem Redner oder einer Rednerin vorgelesen wird. Noch persönlicher und individueller kann eine Beisetzung dann kaum sein. Übrigens hat genau dies auch die damals 70-jährige Kundin verfügt. Und auch, wenn bei der Beisetzung im St. Kamillus Kolumbarium dann viele Tränen flossen, konnte man sehen, wie tröstend die Worte für die Hinterbliebenen waren.
Bei Fragen können Sie uns gerne anrufen unter +49 2161 – 573 45 10 oder schicken uns eine E-Mail an info@st-kamillus-kolumbarium.de.