Feuerbestattung: Man stirbt nur zweimal

Feuerbestattung: Man stirbt nur zweimal

Obwohl man, entgegen der These von James Bond im gleichnamigen Film, nur einmal stirbt, so wird dies bei einer Feuerbestattung gleich zweimal bestätigt. Denn nachdem ein Arzt den Tod eines Menschen erklärt hat, bestätigt diesen ein Rechtsmediziner bei der zweiten Leichenschau vor der Einäscherung. Diese Doppelung ist das Ergebnis der langen Geschichte einer Bestattungsart, die heute immer mehr Menschen bevorzugen.

Urnen enthalten die Aschekapsel, die bei einer Feuerbestattung mit der Asche von der oder dem Verstorbenen gefüllt wird.

Geschichte der Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist eine der ältesten Bestattungsformen der Welt. Bereits vor über 3.000 Jahren sollen erstmalig Menschen verbrannt und ihre Asche in Gefäßen aufbewahrt worden sein. Karl der Große aber hat sie im Jahr 785 in Deutschland verboten. Hygienische Probleme und wachsender Platzmangel insbesondere auf innerstädtischen Friedhöfen führten im 19. Jahrhundert schließlich zur Legalisierung und Professionalisierung dieser Bestattungsmethode. Das erste deutsche Krematorium ging 1878 in Gotha in Betrieb. In Preußen wurde die Feuerbestattung anno 1912 offiziell eingeführt. 1934 sorgte das Feuerbestattungsgesetz für eine Gleichstellung von Erd- und Feuerbestattung, bevor das schlimmste Kapitel der deutschen Geschichte den humanistischen Aspekt dieser Beerdigungsform ad absurdum führte.

Heute aber ist die Feuerbestattung eine der beliebtesten Formen der Beisetzung. 2022 wurden laut der Gütergemeinschaft Feuerbestattungsanlagen 78 Prozent der 397.440 gemeldeten Bestattungen in einer Urne beigesetzt. Die Kosten für entsprechende Gräber sind vergleichsweise niedrig. Im St. Kamillus Kolumbarium beginnen sie schon bei 1.250 € für die gesamte Nutzungsdauer von 15 Jahren, was einer monatlichen Belastung von noch nicht einmal 7 € entspricht. Der Aufwand für die Pflege ist mit einer Urnengrabstätte im geschlossenen Raum minimalst. Im St. Kamillus Kolumbarium beträgt sie 250 € für die gesamte Nutzungsdauer von 180 Monaten. Lesen Sie hierzu auch unsere Informationen zu „Vorsorge & Preise“.

Ablauf einer Feuerbestattung

Doch obwohl diese Art der Bestattung inzwischen so beliebt ist, sind die genauen Abläufe wenig bekannt. In diesem Blogbeitrag erläutern wir deshalb die verschiedenen Schritte einer Feuerbestattung:

1. Willenserklärung
Für eine Feuerbestattung muss eine schriftliche oder mündliche Willenserklärung des / der Verstorbenen vorliegen (eine sogenannte Krematoriumsverfügung) oder die Angehörigen müssen dies wünschen bzw. den entsprechenden Auftrag schriftlich erteilen.

2. Einholung der Genehmigung
Bevor eine Feuerbestattung durchgeführt werden kann, muss eine Genehmigung von den zuständigen Behörden eingeholt werden. In der Regel wird diese von dem Bestattungsunternehmen beantragt, das mit der Organisation der Bestattung beauftragt wurde.

3. Überführung des Verstorbenen
Nach dem Tod wird die / der Verstorbene in ein Krematorium überführt. Dies geschieht in einem zuvor ausgewählten Sarg. Viele Bestatter bieten dafür schlichte, preisgünstige Sargmodelle an. Die sogenannte Kremierung kann in jeder Art von Sarg stattfinden.

4. Zweite Leichenschau
Da bei einer Verbrennung alle Hinweise auf einen möglichen unnatürlichen Tod vernichtet werden, findet nach der erstmaligen Feststellung des Todes durch einen Arzt in den meisten Bundesländern unmittelbar vor der Einäscherung eine zweite Leichenschau durch einen Gerichtsmediziner statt. Nur in Bayern ist dies derzeit nicht festgeschrieben.

5. Identifikation des Verstorbenen
In Deutschland darf immer nur ein Sarg verbrannt werden. Um Verwechslungen zu vermeiden, wird dem Sarg entweder ein feuerfester Keramikstein mit einer eindeutigen eingestanzten Nummer beigelegt oder der Sarg mit einer metallenen Plakette mit einer solche eindeutigen Nummer versehen. Dieses Identifikationselement kommt auch in die Urne, sodass darüber eine Identifikation jederzeit möglich wäre.

6. Der Kremationsprozess (Die Einäscherung)
Der Sarg mit dem Verstorbenen wird in den Kremationsofen überführt, wo er bei Temperaturen zwischen 700 und 1000 Grad Celsius verbrannt wird. Dieser Prozess dauert in der Regel zwischen 70 und 90 Minuten.

7. Abkühlung und Verarbeitung der Asche
Nach der Einäscherung wird die Asche abgekühlt; mögliche metallische Gegenstände wie z.B. Sargklammern werden aussortiert. Anschließend wird die Asche in eine Aschekapsel gefüllt, die in eine Schmuckurne gegeben wird. Diese Schmuckurne können die Angehörigen unter einer Vielzahl von Modellen aussuchen.

8. Übergabe der Urne
Die Urne wird den Angehörigen oder dem Bestattungsunternehmen übergeben. Die Beisetzung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, beispielsweise in einem Urnengrab, einem Kolumbarium oder durch eine Seebestattung.

Die Feuerbestattung ist ein würdevoller Weg, Abschied von einem geliebten Menschen zu nehmen. Der Prozess ist klar strukturiert und wird von erfahrenen Fachleuten begleitet, die dafür sorgen, dass der Ablauf reibungslos und respektvoll gestaltet wird.

Die Beisetzungsfeier können die Angehörigen im St. Kamillus Kolumbarium sehr frei gestalten. Hier gab es schon Abschiedsfeiern von Fußballfreunden, bei den die Farben Schwarz, Weiß und Grün dominierten. Fans der Rockmusik ließen bei ihrer Feier entsprechende Lieder erklingen. Da das St. Kamillus Kolumbarium religiös völlig ungebunden ist, können hier nahezu alle Wünsche umgesetzt werden.

Fragen und Antworten

Wir schreiben unsere Vertragspartner einige Monate vor Ablauf der Ruhefrist an. Dann kann dieser, wenn gewünscht, das Nutzungsrecht an der Grabstätte verlängern. Bei den Verlängerungszeiten sind wir sehr flexibel. Eine Grabstätte kann für ein Jahr, zwei Jahre, drei Jahre usw. verlängert werden. Maßgeblich für die Kosten ist die zum Zeitpunkt der Verlängerung gültige Preisliste. Wenn das nicht gewünscht ist oder wir keine Kontaktperson mehr haben, wird die Grabstätte aufgelöst und die Aschekapsel unter einem Baum in der kleinen Grünanlage des Kolumbariums beigesetzt. Diese endgültig letzte Beisetzung erfolgt ein- bis zweimal jährlich gesammelt für alle Urnen, deren Ruhezeit in dem betreffenden Jahr abläuft.

Ja, persönliche Dinge wie Fotos, Zeichnungen oder Büchern können mit eingeäschert werden.

Nein. In Deutschland besteht eine Bestattungspflicht. Es ist nicht erlaubt, Verstorbene zuhause aufzubewahren, auch nicht in einer Urne.

In Deutschland darf Asche von Verstorbenen nicht frei verstreut werden. Es gibt jedoch einige wenige Bundesländer, in den sogenannte Aschewiesen auf Friedhöfen geschaffen wurden. Hier ist es möglich, die Asche anonym verstreuen zu lassen.

In Deutschland ist das nicht erlaubt. Es gibt aber Länder, in denen das möglich ist. Dort darf sie dann in bestimmten Regionen aus dem Flugzeug, einem Hubschrauber oder Heißluftballon verstreut werden. Da diese Bestattungsform in Deutschland nicht erlaubt ist, sollte dieser Wunsch noch zu Lebzeiten in Form einer Luftbestattungsverfügung festgehalten und diese alle paar Jahre erneuert werden. Das ist zwar für die Angehörigen nicht bindend, sichert diese aber rechtlich ab.

Die Asche wird für eine Seebestattung in eine wasserlösliche Urne gefüllt. Diese wird von einem Schiff aus dem Meer übergeben. In Deutschland ist das in den Küstenmeeren der Nordsee und der Ostsee in einem definierten Bereich gestattet, in den Niederlanden auch in Flüssen, zum Beispiel in Roermond. Häufig wird beim Zuwasserlassen der Urne die Schiffsglocke geläutet und eine Blume steigt aus dem Wasser empor, sobald sich die Urne aufgelöst hat und die Asche sich in den Tiefen des Wassers verteilt hat. Bei einer stillen Beisetzung ohne Angehörige werden mehrere Urnen nacheinander der See übergeben. Eine Verstreuung der Asche auf das Meer ist in Deutschland nicht erlaubt.