Im Nachgang zur Bestattung kann geregelt werden, wie das Grabmal genau aussehen soll. Je nach Art der Bestattung sollte nun Kontakt zu einem Steinmetz aufgenommen werden, um die Details der Gestaltung, die Kostenfragen und das Zeitfenster für die Erstellung des Grabstein oder der Platte zu regeln.
War der Verstorbene gläubig, sollte in Ruhe überlegt werden, ob beziehungsweise in welcher Form noch einmal an den Verstorbenen erinnert werden soll. In der katholischen Kirche ist dies beispielsweise beim so genannten Sechswochenamt möglich. In einer heiligen Messe kann so dem Verstorbenen gedacht werden. Das Sechswochenamt markiert das Ende der ersten Trauerphase für die Hinterbliebenen. Das Jahresamt kann entsprechend ein Jahr nach dem Tod mit einer heiligen Messe begangen werden. Es schließt das traditionelle Trauerjahr im Katholizismus ab.
Nachlass und Testament
Viele Menschen regeln ihren Nachlass schon zu Lebzeiten in Form eines Testaments. Das ist eine schriftliche Erklärung. Sie legt fest, was mit dem Besitz nach dem Tod geschehen soll. Ein vorhandenes Testament muss innerhalb der ersten 36 Stunden nach dem Todesfall beim entsprechenden Nachlassgericht eingereicht werden.
Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Wurde das Testament eröffnet, müssen die Erben Erbscheine beim Nachlassgericht beantragen.
Der digitale Nachlass
Woran viele nicht denken: Heutzutage hinterlassen Menschen häufig auch einen digitalen Nachlass. Erben benötigen dann zum Beispiel Zugang zu den Internetkonten des Verstorbenen. Zwar können Erben meist ohne weiteres ein Löschen der Konten erreichen, erhalten aber keinen Zugang zu den gespeicherten Daten. Besser ist es, hier schon zu Lebzeiten vorzusorgen und eine Liste mit bestehenden Konten, Benutzernamen und Passwörtern anzulegen.
Kondolieren
Wie man richtig kondoliert, hängt vor allen Dingen davon ab, wie man selbst mit dem Tod des Verstorbenen in Berührung gebracht wurde und wie stark man emotional betroffen ist. Wurde man etwa per Anruf von dem Tod informiert, ist es möglich, seine Unterstützung anzubieten und persönlich vorstellig zu werden, wenn es von den Angehörigen erwünscht ist. Hat man per Trauerkarte oder Traueranzeige von dem Todesfall erfahren, genügt auch eine handschriftlich verfasste Kondolenzkarte mit einer persönlichen Beileidsbekundung.
Vorsorge treffen
Durch eine so genannte Bestattungsvorsorge können schon zu Lebzeiten die Bestattung und ihre Abläufe festgelegt werden. Für viele Angehörige kann die Vorsorge eine große Erleichterung sein. Denn dadurch ist gesichert, dass alle Schritte der Bestattung genau nach den Wünschen des Verstorbenen ablaufen.
Wie man vorsorgt, ist jedem selbst überlassen. Grundsätzlich kann man eine organisatorische und finanzielle Vorsorge treffen. Ein Vorsorgevertrag sichert organisatorisch und finanziell ab, eine Sterbegeldversicherung greift finanziell nach dem Tod unter die Arme, eine Bestattungs- oder Krematoriumsverfügung erleichtert den Hinterbliebenen organisatorisch die Arbeit rund um Bestattung und Beisetzung. Auch eine Patientenverfügung festzulegen, kann für die Angehörigen im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls hilfreich sein.
In jedem Fall empfiehlt es sich, seine Familie oder enge Freunde in diese Planung vorab und offen miteinzubeziehen. Ebenso sollten die entsprechenden Unterlagen dazu an einem leicht auffindbaren aufbewahrt werden.
Vorsorgevertrag
Ein Vorsorgevertrag ist ein Vertrag zwischen Bestatter und Vorsorgendem. Hier können Vorgaben von der Beisetzung bis hin zur Trauerfeier gemacht werden. Zusätzlich wird im Vorsorgevertrag die Finanzierung der gesamten Bestattung gesichert. Denn eine Bestattung kann zu finanziellen Belastungen für die Hinterbliebenen führen. Wichtig: Das Geld für die Bestattung sollte auf ein Treuhandkonto eingezahlt werden. So ist das Geld auch dann verfügbar, sollte der Bestatter insolvent sein.
Wir empfehlen im Rahmen eines Vorsorgevertrags parallel eine Anwartschaft auf die gewünschte Grabstelle abzuschließen.
Patientenverfügung
Im Krankheitsfall kann es auch sinnvoll sein, über eine Patientenverfügung nachzudenken. Sollte man selbst nicht mehr dazu in der Lage sein, kann über die Patientenverfügung vorab schriftlich festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen unter welchen Bedingungen durchgeführt werden dürfen. Hier kann beispielsweise aufgeführt werden, dass lebensverlängernde Maßnahmen wie eine künstliche Beatmung, nicht angewandt werden sollen.